Am 22. September 2014 wurde der Rechtsvertreter von B.________ dazu aufgefordert, letztere darauf hinzuweisen, dass Eingaben im Berufungsverfahren ausschliesslich über ihn zu erfolgen hätten. Mit Eingabe vom 26. Januar 2015 reichte A.________ eine Kopie seines Mietvertrages ein. Erwägungen