für jedes Kind zusätzlich einen monatlichen Beitrag von CHF 500.-. ad subsidiär B.________ wird von der Unterhaltspflicht gegenüber ihren Kindern entbunden soweit dies ihre Naturalleistungen im Rahmen des Besuchs- und Ferienrechtes übersteigt. ad subsubsidiär: A.________ bezahle an den Unterhalt seiner Kinder einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von je CHF 500.-. Allfällige Kinder-, Ausbildungs- und Arbeitgeberzulagen seien zusätzlich geschuldet. Der Unterhaltsbeitrag ist jeweils am ersten jedes Monats zahlbar und ab Fälligkeit zu 5% verzinslich. II. AUFSCHIEBENDE WIRKUNG 1. Der Berufung sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 2. Die Kosten seien vorzubehalten.