Überdies nehmen die Kinder jeweils am Dienstag und Mittwoch das Mittagessen bei der Mutter ein. B.________ sei zu verpflichten, Wohnsitz im Schulkreis C.________ zu behalten. 4. ad Hauptantrag: B.________ führt die finanziellen Angelegenheiten der Kinder. Ernährung, Unterkunft und Erziehung und Pflege werden von beiden Eltern im Rahmen der Obhut in natura erbracht. Der restliche Barbedarf der Kinder wird über eine gemeinsame Kasse, geführt von B.________, finanziert. Nebst Kinder- und Arbeitgeberzulagen erhält sie von A.________ für jedes Kind zusätzlich einen monatlichen Beitrag von CHF 500.-. ad subsidiär B.___