Nach der Schule werden die Kinder von der Mutter betreut. Sie verbringen den Montag und Mittwoch Abend bis zum nächsten Tag Schulbeginn beim Vater. An den restlichen Wochentagen sind sie abends bei der Mutter. Die Kinder verbringen je die Hälfte der Schulferien bei Vater und Mutter. subsidiär Die Kinder D.________, geb. 2001, und E.________, geb. 2004, seien unter die Obhut des Vaters zu stellen. Mangels anderweitiger Parteivereinbarung verbringen die Kinder jedes zweite Wochenende von Freitag, 18.00 Uhr, bis Montag, Schulbeginn, bei der Mutter. Überdies nehmen die Kinder jeweils am Dienstag und Mittwoch das Mittagessen bei der Mutter ein.