I. RECHTSBEGEHREN 1. Der angefochtene Entscheid sei aufzuheben. 2. Das eheliche Haus in F.________, Niederried 36, sei für die Dauer des Verfahrens A.________ zuzuweisen. B.________ sei aufzufordern, das Haus bis spätestens am 30. Oktober 2014 zu verlassen. 3. Die Kinder seien unter gemeinsame Obhut von Vater und Mutter zu stellen. Sie verbringen demnach alternierend jedes zweite Wochenende von Freitag 18.00 Uhr bis Montag Schulbeginn beim Vater, respektive der Mutter. Über Mittag sind die Kinder am Montag, Donnerstag und Freitag beim Vater und am Dienstag und Mittwoch bei der Mutter. Nach der Schule werden die Kinder von der Mutter betreut.