Daneben übernachten die Kinder an jenen Freitagen im Monat, an denen sie das Wochenende nicht bei ihrem Vater verbringen, bei A.________. Die Kinder verbringen zudem den Montag- und Donnerstagmittag bei A.________. Das Ferienrecht wird auf sechs Wochen pro Kalenderjahr während der Schulferien festgelegt, wobei dessen Ausübung zwei Monate im Voraus anzukündigen ist. Der Vater übt das Besuchs- und Ferienrecht jeweils auf eigene Kosten aus. 4. A.________ bezahlt B.________ an den Unterhalt der beiden Kinder einen monatlichen Beitrag von CHF 800.00 pro Kind. Allfällige Kinder- und Familienzulagen sind zusätzlich geschuldet.