B. B.________ reichte am 27. März 2014 die Scheidungsklage sowie ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen ein. Sie verlangte namentlich die Zuweisung des ehelichen Hauses und die Zuteilung der Obhut über die gemeinsamen Kinder an sie selbst sowie die Verpflichtung von A.________ zur Bezahlung eines Beitrags von Fr. 1‘000.- an den Unterhalt der beiden Kinder und von Fr. 300.- an ihren eigenen Unterhalt.