Parteien A.________, Beklagter und Berufungskläger, vertreten durch Rechtsanwalt Patrik Gruber gegen B.________, Klägerin und Berufungsbeklagte, vertreten durch Rechtsanwalt Elmar Perler Gegenstand Berufung gegen vorsorgliche Massnahmen (Art. 308 Abs. 1 Bst. b ZPO) – alternierende Obhut, Zuteilung der ehelichen Liegenschaft, Bemessung der Kindesunterhaltsbeiträge