f) Unter Berücksichtigung dieser Erwägungen sind die monatlichen Kosten des Berufungsklägers auf CHF 2'520.- (Grundbetrag CHF 1'200.-, Wohnkosten CHF 1'000.-, Hausratund Haftpflichtversicherung CHF 50.-, verbilligte Krankenkassenprämie CHF 100.-, Arbeitsweg CHF 170.-) einem monatlichen Nettoeinkommen von CHF 3'466.- gegenüberzustellen, was einen Saldo von CHF 946.- ergibt. Unter diesen Voraussetzungen ist der Berufungskläger ohne weiteres in der Lage, einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 640.- für seinen Sohn und von CHF 240.- für seine Ehefrau zu bezahlen, und es ergibt sich ein Saldo von CHF 59.- für die Berufungsbeklagte und von CHF 66.- für den Berufungskläger.