Der Berechnung des Kindesunterhalts können die "Empfehlungen zur Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder" des Amts für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich (nachfolgend: Zürcher Tabellen; Fassung vom 1. Januar 2015, unverändert gegenüber 2013 und 2014) zu Grunde gelegt werden. Diese Tabellen legen den Barbedarf eines Kindes grundsätzlich losgelöst vom effektiven Einkommen der Eltern fest. Die verwendeten Tabellenwerte entsprechen aber dem Bedarf eines Kindes einer Familie mit eher bescheidenem Einkommen.