"3. Die eheliche Wohnung in D.________, wird der Gesuchstellerin zur alleinigen Nutzung zugewiesen. Der Gesuchsgegner wird verpflichtet, die eheliche Wohnung spätestens bis zum 30. Mai 2014 zu verlassen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden gemäss Art. 292 StGB mit Busse bestraft. 4. Die elterliche Obhut über das Kind C.________, geboren 2012, wird der Gesuchstellerin übertragen.