Weiter scheinen 6 Stunden (zzgl. 15 Minuten für das Erstellen des Beilagenverzeichnisses) für eine 11-seitige Berufungsschrift, welche 7 ½ Seiten Begründung und Rechtsbegehren enthält, als etwas hoch angesetzt, da sich die Rechtsschrift nicht mit grundsätzlich neuen oder besonders komplexen Rechtsfragen befasst. Die übrigen Aufwendungen für diverse Schreiben (an den Klienten, die Gegenanwältin und den hiesigen Hof) werden als Korrespondenz global mit Fr. 130.- entschädigt. Die Auslagen belaufen sich auf Fr. 66.20 (Porto: Fr. 41.80, 61 Kopien à je 40 Rp.).