Vorliegend kann der von Rechtsanwalt Thomas Zbinden vernünftigerweise benötigte Zeitaufwand für das Berufungsverfahren auf 6 Stunden festgesetzt werden. Namentlich kann die benötigte Zeit für das Verfassen der Berufungsschrift (inkl. allfälliger Besprechung mit dem Klienten) auf 4 Stunden, für das Studium der Berufungsantwort und deren Besprechung mit dem Klienten auf 1 Stunde sowie für das Studium und die Besprechung des Urteils des hiesigen Hofes mit dem Klienten auf 1 Stunde festgesetzt werden. Weitere Besprechungen mit dem Klienten erscheinen Kantonsgericht KG Seite 12 von 13