Namentlich kann die benötigte Zeit für die Lektüre der Berufungsschrift sowie deren Besprechung mit der Klientin auf 1 ½ Stunden, für das Verfassen der Berufungsantwort (inkl. allfällige Rechtsabklärungen und Besprechungen mit der Klientin) auf 4 Stunden, für das Verfassen des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege auf 10 Minuten sowie für das Studium und die Besprechung des Urteils des hiesigen Hofes mit der Klientin auf 1 Stunde festgesetzt werden. Länger dauernde Besprechungen mit der Klientin erscheinen nicht notwendig angesichts der Tatsache, dass diese schon im vorinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwältin Gabriella Weber