c) Die Vorinstanz hat die Teilung zusammengefasst verweigert, weil sich der Berufungskläger kaum an den gemeinsamen Auslagen beteiligt und auch die Miete entgegen der Abmachung unter den Parteien nicht vollständig bezahlt habe. Seine finanzielle Situation würde eine Rückzahlung des im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung der Kantonsgericht KG Seite 10 von 13