_ auszuzahlen. 3.4. Die Parteien werden wie folgt güterrechtlich auseinandergesetzt: - Jede Partei wird Eigentümerin derjenigen Gegenstände und Vermögenswerte, welche sich in ihrem Besitz befinden. - Jede Partei übernimmt die auf sie lautenden Schulden. - A.________ wird verpflichtet, B.________ den Betrag von Fr. 2‘779.50 für bis Ende August 2013 ausstehende Mietzinszahlungen zu bezahlen. Sofern A.________ beweist, dass er diesbezüglich schon Zahlungen an die Vermieterschaft geleistet hat, verringert sich der Betrag von Fr. 2‘779.50 um die Hälfte der Zahlung. Kantonsgericht