- A.________ wird verpflichtet, B.________ den Betrag von CHF 5‘559.05 für ausstehende Mietzinszahlungen bis Ende August 2013 zu bezahlen. 9. Die Teilung der Austrittsleistungen der Pensionskasse wird verweigert. 10. […] 11. Die Prozesskosten (Gerichtskosten und Parteientschädigung) werden A.________ auferlegt. Die dem Staat geschuldeten Gerichtskosten (Entscheidgebühr inkl. Auslagen, inkl. Verfahren 10 2013 380 betreffend vorsorgliche Massnahmen) werden auf CHF 3‘200.00 festgesetzt und unter Vorbehalt der unentgeltlichen Rechtspflege von A.________ bezogen. A.________ wird verpflichtet, B._____