6. […] 7. Die F.________ Arbeitslosenkasse, bzw. jeder allfällig nachfolgende Arbeitgeber wird angewiesen, von der Arbeitslosenentschädigung bzw. vom Lohn von A.________ (Zahlstelle ggg) die Beträge gemäss Ziff. 3 und 4 (aktuell CHF 1‘850.00 pro Monat) abzuziehen und diese direkt B.________ auf ihr Konto CH… bei H.________ auszuzahlen. 8. Die Parteien werden wie folgt güterrechtlich auseinandergesetzt: - Jede Partei wird Eigentümerin derjenigen Gegenstände und Vermögenswerte, welche sich in ihrem Besitz befinden. - Jede Partei übernimmt die auf sie lautenden Schulden. - A.________ wird verpflichtet, B._