Allfällige Kinder-, Betreuungs- und Familienzulagen sind zusätzlich zu entrichten. Die Unterhaltsbeiträge sind bis zur Mündigkeit des Kindes geschuldet und darüber hinaus, wenn das mündige Kind noch keine angemessene Ausbildung abgeschlossen hat, welche es ihm erlaubt, für seinen eigenen Unterhalt aufzukommen (Art. 277 Abs. 2 ZGB). 4. A.________ wird verpflichtet, B.________ bis 30. April 2028 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von CHF 250.00 zu bezahlen. 5. […] Kantonsgericht KG Seite 3 von 13