__ aufzuerlegen. Am 5. Mai 2014 entschied das Gericht des Sensebezirks namentlich folgendes: 1. Die am 28. Februar 2003 vor dem Zivilstandsamt C.________ geschlossene Ehe der Parteien wird durch Scheidung aufgelöst (Art. 112 ZGB). 2. Die am 5. September 2013 geschlossene Teilvereinbarung über die Scheidungsfolgen wird wie folgt genehmigt: […]. 3. A.________ wird verpflichtet, B.________ an den Unterhalt seiner Kinder einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von je CHF 800.00 zu bezahlen. Allfällige Kinder-, Betreuungs- und Familienzulagen sind zusätzlich zu entrichten.