_ aufzuerlegen. A.________ reichte seine Anträge am 7. Februar 2014 ein und beantragte namentlich, er selber sei zu verpflichten, an den Unterhalt seiner beiden Kinder einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von je Fr. 110.- bzw. je Fr. 360.-, sobald er eine zumutbare Arbeitsstelle findet, zu bezahlen, nebst allfälligen Kinder-, Betreuungs- und Familienzulagen. Es sei festzustellen, dass die Parteien sich gegenseitig keinen Unterhalt schulden und es sei davon Kenntnis zu nehmen, dass die Parteien güterrechtlich vollständig auseinandergesetzt sind. Die während der Ehe angesparten Pensionskassenguthaben der Parteien seien hälftig zu teilen und die Prozesskosten seien B.________ aufzuerlegen.