Der Arbeitgeber von A.________ bzw. die Arbeitslosenkasse sei anzuweisen, die genannten Beträge direkt an sie auszustellen. Bezüglich der güterrechtlichen Auseinandersetzung verlangte sie unter anderem, dass die noch bis am 14. September 2013 ausstehenden Mietzinse im Betrag von Fr. 7‘704.40 von A.________ übernommen werden. Auf die Teilung der während der Ehe angesparten Pensionskassenguthaben sei zu verzichten und die Prozesskosten seien A.________ aufzuerlegen.