A. B.________, geboren 1979, und A.________, geboren 1970, heirateten am 28. Februar 2003 vor dem Zivilstandsamt C.________. Ihrer Ehe entsprossen die Kinder D.________, geboren 2009, und E.________, geboren 2012. B. Am 27. Juli 2013 stellte B.________ beim Zivilgericht des Sensebezirks ein Gesuch um Erlass von Eheschutzmassnahmen, welches an der Sitzung des Gerichtspräsidenten nach gemeinsamem Antrag auf Scheidung in ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen umgewandelt wurde. Mit Entscheid vom 11. September 2013 wurden vorsorgliche Massnahmen für das Scheidungsverfahren angeordnet.