Neben den Kontakten mit den Anwälten und dem Gericht waren solche mit dem Amtsvormund und dem Friedensgericht notwendig, was einen gewissen Mehraufwand mit sich brachte. Bezüglich der Erbteilung hielt sich der Aufwand in Grenzen, da sich die Erben unter sich einigten und mehrere Arbeiten von deren Anwälten erledigt wurden, insbesondere von Rechtsanwalt Perler. Die Erbenvertreterin war während rund 14 Monaten tätig, wobei ihr nach rund 10 Monaten das Ende ihres Mandats angezeigt wurde. Dies ist weder eine besondere lange noch eine besonders kurze Frist.