die zur Hälfte aus der Wiedergabe der Kontostände besteht. Auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dem Bericht noch Beilagen anzufügen waren, erscheint ein Aufwand von 2 ¾ Std. für die Erstellung dieses Schlussberichts durch einen Anwalt als absolut ausreichend. Der am 22. Januar 2013 in Rechnung gestellte Aufwand für den Schlussbericht ist somit um 4 Std. (à Fr. 250.-, d.h. total Fr. 1000.-) zu kürzen.