Die in Rechnung gestellten Arbeiten ab Dezember 2012 erscheinen ausgewiesen (exkl. Schlussbericht 6 ¾ Std.). Es handelt sich um Abschlussarbeiten aufgrund der Erbteilung, von denen mehrere zudem durch Schreiben der Erben oder der beiden Erbenvertreter, Rechtsanwalt Gruber und Rechtsanwalt Perler, veranlasst wurden. In dieser Höhe nicht gerechtfertigt erscheint hingegen der für den Abschlussbericht in Rechnung gestellte Aufwand von 6 ¾ Stunden. Der Schlussbericht (act. 379 ff.) umfasst 4 Seiten. Davon entfallen je eine halbe Seite auf allgemeine Bemerkungen zum Mandat und zur Leerung des Safes sowie 2 Seiten auf die Rechnungsablage, Kantonsgericht KG Seite 14 von 15