Die zeitlichen Aufwendungen für Korrespondenz und einfache Sekretariatsarbeiten erscheinen in der Tat auffallend hoch. Für das Erstellen von fünf Zahlungsaufträgen wurden zwischen dem 2. Mai 2012 und dem 17. Oktober 2012 3 ½ Std. (à Fr. 110.-) in Rechnung gestellt. Dies erscheint unangemessen, wobei daran zu erinnern ist, dass die Liegenschaft von der K.________ SA verwaltet wurde, welche sich namentlich um das Inkasso kümmerte. Dieser Aufwand ist auf 1 Std., d.h. um 2 ½ Std. (à Fr. 110.-, total Fr. 275.-), zu kürzen. Für „Liquiditäten führen“ wurden zwischen dem 8. Mai 2012 und dem 28. November 2012 insgesamt 4 Std. (à Fr. 110.-) eingesetzt.