Zu berücksichtigen ist, dass zwei Steuererklärungen (per Todestag und per 31. Dezember 2011) auszufüllen waren und dass offenbar eine Beschwerde eingereicht wurde. In Anbetracht der gesamten Umstände erscheint für das Ausfüllen der Steuererklärung per Todestag und per 31. Dezember 2011, die Rückforderung der Verrechnungssteuer und die Einreichung einer Beschwerde sowie für Kontrollen ein Aufwand von 8 Std. für einen Buchhalter (6 Std. à Fr. 110.- und 2 Std. à Fr. 140.-) sowie 3 ¾ Std. für einen Anwalt angemessen. Die Kostenliste ist somit um 5 ½ Std à Fr. 250.-, um 9 ¾ Std. à Fr. 110.-, um 4 ¼ Std. à Fr. 140.- und um ½ Std. à Fr. 95.-, d.h. total um Fr. 3‘090.– zu kürzen.