Bei der Erbenvertreterin handelt es sich um ein professionelles, grösseres Treuhandbüro (gemäss Briefkopf auf Steuerberatung spezialisiert), welches sicher nicht zum ersten Mal solche Arbeiten ausführt. Dazu kommt, dass zahlreiche Bankkontakte und die Inventarisierung bereits in anderem Zusammenhang fakturiert wurden (vgl. namentlich E. c/bb und c/ff hiervor) und der Erbenvertreterin auch die Unterlagen des Amtsvormundes zur Verfügung standen, sodass sie nicht bei Null anfangen musste. Zu berücksichtigen ist, dass zwei Steuererklärungen (per Todestag und per 31. Dezember 2011) auszufüllen waren und dass offenbar eine Beschwerde eingereicht wurde.