Die Öffnung dauerte nach unwidersprochener Darstellung der Berufungsbeklagten in Anwesenheit von 2 Zeichnungsberechtigten 1 ½ Std., sodass ein Aufwand von 3 Std. ausgewiesen ist. Daneben werden aber ab Oktober 2012 weitere 5 ½ Std. (à Fr. 250.-) fakturiert, zuzüglich eines Teils weiterer am 6. November 2012 fakturierter Leistungen wie zwei Telefongespräche, die Kündigung des Safes, Brief an den M.________ und „Leerung Safe organisieren“. Es erscheint nicht nachvollziehbar, weshalb am Tag der Leerung des Safes noch dessen – von Rechtsanwalt Perler längst organisierte – Leerung zu organisieren und ein Brief an den Juwelier zu schreiben war.