Zwischen dem 1. März 2012 und dem 9. Januar 2013 (d.h. drei Monate nach dem Verkauf der Liegenschaft!) finden sich in der Kostenliste 30 ½ Std., die sich ganz oder teilweise Kontakten mit der K.________ SA zurechnen lassen, wobei es sich praktisch ausschliesslich um Arbeiten eines Anwalts handelt. Darin gar nicht berücksichtigt sind Verrichtungen, die nur teilweise mit der Liegenschaft zusammenhingen, namentlich am 5. Juli 2012 (4 ¾ Std.), am 3. April 2012 (1 ½ Std.), am 1. Oktober 2012 (1 ¾ Std.) und am 19. November 2012 (1 ¼ Std.).