stehe. Dieses Schreiben war offensichtlich unnötig. In der Folge wurden bis April 2013 noch weitere 20 ¾ Std. fakturiert (ohne den Schlussbericht), die nur teilweise mit dem Verkauf der Aktien oder dem Safe in Zusammenhang standen, so beispielsweise am 15. November 2012 2 ½ Std. für ein Schreiben des Zivilgerichtspräsidenten. Auch wenn einige Arbeiten zweifellos berechtigt waren (Kontosaldierungen) oder durch die Erben veranlasst wurden, kann ein derartiger Aufwand nicht mehr als sachgerecht bezeichnet werden. Die Aufwendungen ab dem 10. November 2012 sind um 10 Std. à Fr. 250.-, d.h. um Fr. 2500.- zu kürzen.