Aus den von den Berufungsklägern eingereichten Akten ergeben sich erst ab Oktober 2012 klare Hinweise darauf, dass sich unter den Erben eine Einigung abzeichnete (Berufungsbeilagen 7 f., vgl. auch Berufungsantwortbeilagen 1 f.). Es gehörte deshalb offensichtlich zu den Pflichten der Erbenvertreterin, sich über die Sach- und Rechtslage ein Bild zu machen. Allerdings erscheint der zu Beginn des Mandats im Zusammenhang mit der Mandatsübernahme und der Abklärung der Rechtslage betriebene Aufwand übertrieben. Allein in den Monaten Januar und Februar 2012 werden für Arbeiten im Zusammenhang mit der Mandatsübernahme und der Prüfung der