Auch wenn das Mandat der Berufungsbeklagten nicht ganz einfach war, erscheint ein Honorar von fast Fr. 50‘000.- bzw. ein Aufwand von über 200 Stunden für eine Erbenvertretung, die im Wesentlichen von Februar bis November 2012 dauerte und zwei Liegenschaften, vier Bankkonten sowie Aktien im Wert von insgesamt Fr. 587‘000.- umfasste (act. 336, Anfangsinventar), doch aussergewöhnlich hoch. So wurde vergleichsweise dem Amtsvormund von F.________