Die Verwaltung der Erbschaft, verbunden mit eventuellen ungelösten Fragen bezüglich der Erbschaft E.________, benötige vielseitige und nicht nur speziell auf Liegenschaften bezogene, professionelle Kenntnisse. Ernannt wurde deshalb eine Treuhandfirma, und im Dispositiv wurde festgehalten, dass sich das Entgelt des Erbenvertreters nach der Tarifordnung der Schweizerischen Treuhandkammer richtet und dass insbesondere folgende Tarife gelten: Rechtsanwalt und dipl. Wirtschaftsprüfer: Fr. 250.-, Buchhalter (senior): Fr. 160.- bis 210.-, Buchhalter (junior): Fr. 110.- bis 150.-, Sekretärin: Fr. 95.-, Lernende: Fr. 35.- bis 50.-, alles zuzüglich Mehrwertsteuer (Disp. Ziffer II).