b) Im vorliegenden Fall wurde die Berufungsbeklagte mit Beschluss vom 12. Januar 2012 als Erbenvertreterin der Erbengemeinschaft von F.________ sel. eingesetzt. Dabei wurde festgehalten, die Erbschaft umfasse Liegenschaften und Vermögenswerte bei Banken, um die sich die Erbengemeinschaft kümmern müsse. Die Verwaltung der Erbschaft, verbunden mit eventuellen ungelösten Fragen bezüglich der Erbschaft E.________, benötige vielseitige und nicht nur speziell auf Liegenschaften bezogene, professionelle Kenntnisse.