Letztere kann sich z.B. aus der Kompliziertheit der Verwandtschafts- oder Vermögensverhältnisse ergeben. Sind in solchen Fällen Spezialkenntnisse eines Rechtsanwalts oder Vermögensverwalters erforderlich, dann rechtfertigt sich ein höherer Stundenansatz. Schliesslich kann auch die Verantwortung des Erbenvertreters, welche in erster Linie vom Wert des zu verwaltenden Nachlasses abhängt, berücksichtigt werden, indem z.B. ein pauschaler Zuschlag hinzugerechnet oder ein höherer Stundenansatz gewählt wird. Allerdings hängt weder die Arbeit noch die Verantwortung immer vorwiegend von der Grösse des ihren Gegenstand bildenden Vermögens ab.