C. Mit Entscheid vom 6. März 2014 genehmigte das Friedensgericht des Saanebezirks die Honorarnote der D.________ AG vom 11. April 2013 von Fr. 49‘412.70 betreffend ihre Tätigkeit vom 25. Januar 2012 bis zum 8. April 2013 für ihr Mandat als Erbengemeinschaftsvertreterin des Nachlasses von F.________. Gerichtskosten wurden keine erhoben (act. 481 f.).