B. In der Sitzung des Zivilgerichts des Saanebezirks vom 20. November 2012 wurde die von den Parteien eingereichte Erbteilungsvereinbarung über die Nachlässe des E.________ und der F.________ zu Protokoll genommen und das Erbteilungsverfahren als erledigt abgeschrieben (act. 361 ff.). Die Abschreibungsverfügung ist unangefochten in Rechtskraft erwachsen.