Am 12. Januar 2012 ernannte das Friedensgericht des Saanebezirks die D.________ AG zur Erbenvertreterin der Erbengemeinschaft von F.________ sel. (act. 294). Mit Verfügung des Präsidenten des Zivilgerichts des Saanebezirks vom 20. Juni 2012 wurde der D.________ AG im Rahmen des Erbteilungsprozesses der Erbschaft E.________ die Parteistellung zugesprochen.