der Entscheidgebühr von CHF 21‘500.- (Pauschalgebühr für die erste Instanz) der Entscheidgebühr von CHF 100‘000.- (Pauschalgebühr für das Berufungsverfahren) den Kosten der erstinstanzlichen Beweisführung von CHF 8'500.00 den Kosten der Beweisführung im Berufungsverfahren von CHF 10‘041.00