VII. Die Teilungsklage wird insoweit gutgeheissen, als der Nachlass von F.________ sel. wie folgt geteilt wird: 1. Erbengemeinschaft G.________ sel., bestehend aus D.________, E.________, A.________, B.________ und C.________ 1.1 Art. ababab GB Q.________ wird zum Anrechnungswert von CHF 580‘000.- der Erbengemeinschaft G.________ sel. zugewiesen. Die auf diesem Grundstück lastende Hypothekarschuld von CHF 350'000.- bei der AI.________ wird auf die Erbengemeinschaft G.________ sel. übertragen.