Gestützt auf die Akten und die eingereichten Kostenlisten erachtet der Zivilappellationshof den von Rechtsanwalt Joller für das zweitinstanzliche Verfahren geltend gemachte Zeitaufwand von rund 220 Stunden angemessen, davon wurden 66.43 Stunden nach dem 30. Juni 2015 erbracht. Der von Rechtsanwalt Joller für das Berufungsverfahren geltend gemachte Zeitaufwand liegt 65 Stunden höher als derjenige der Gegenpartei; dieser Unterschied erscheint auf den ersten Blick hoch.