Für das erstinstanzliche Teilungs- und Herabsetzungsverfahren erachtet der Zivilappellationshof einen Zeitaufwand von 304.56 Std. als angemessen. Unter Berücksichtigung der Besprechungen mit den Klienten, der abgefassten Rechtsschrift sowie den üblichen Auslagen werden die als Parteikosten geschuldeten Anwaltskosten für das erstinstanzliche Verfahren somit auf CHF 259'477.50, bestehend aus dem Honorar von CHF 70'048.80, dem Zuschlag von 241.35% aufgrund des Streitwerts von CHF 169'062.80, der Korrespondenz von CHF 700.00, den Auslagen und der Wegentschädigung von CHF 1'338.50, zuzüglich 7.6% Mehrwertsteuer von CHF 18'327.40, festgesetzt.