Der Zivilappellationshof erachtet den von Rechtsanwalt Joller für das erstinstanzliche Ungültigkeitsverfahren geltend gemachten Zeitaufwand von 15.44 Std. als angemessen. Für diesen Verfahrensteil ist Rechtsanwalt Joller mit CHF 8‘180.20 (Honorar: CHF 3‘551.20, Zuschlag von 114.08% aufgrund des Streitwerts: CHF 4‘051.20, zuzüglich 7.6% Mehrwertsteuer von CHF 577.80), zu entschädigen.