2003 wurden die Kosten ausdrücklich vorbehalten; dies wurde vom Zivilappellationshof am 22. März 2004 bestätigt und später vom Bundesgericht geschützt. Die Tatsache, dass die Berufungsbeklagten in diesem Punkt unterlegen sind, wird in der Kostenverteilung berücksichtigt. Bezüglich des Berufungsverfahrens betreffend Testamentsungültigkeit im Jahre 2004 hat Rechtsanwalt Joller am 2. Februar 2016 eine korrigierte Honorarnote eingereicht, mit welcher die in diesem Verfahren getätigten Aufwendungen nicht fakturiert werden. Im damaligen Berufungsverfahren betreffend Testamentsungültigkeit wurden die Prozesskosten für das Berufungsverfahren bereits festgesetzt und verlegt.