ee) Gestützt auf die Akten und die eingereichte Kostenliste von Rechtsanwalt Joller scheint für das erstinstanzliche Verfahren ein zeitlicher Aufwand von 320 Stunden angemessen, dies trägt auch dem Umstand Rechnung, dass der Kostenliste nicht zu entnehmen ist, ob die Wegentschädigung gemäss Justizreglement festgesetzt wurde.