Unter Berücksichtigung der Besprechungen mit den Klienten, dem Aktenstudium, der abgefassten Rechtsschriften, dem Plädoyer sowie den üblichen Auslagen werden die als Parteikosten geschuldeten Anwaltskosten für das zweitinstanzliche Verfahren somit auf CHF 123'577.80 (Honorar bis 30. Juni 2015: CHF 26’450.00; Honorar ab 30. Juni 2015: CHF 10’000.00; Zuschlag von 206.55% aufgrund des Streitwerts: CHF 75'287.50; Korrespondenz: CHF 500.00; Auslagen und Reiseentschädigungen: CHF 2‘186.40, zuzüglich 8% Mehrwertsteuer von CHF 9'153.90), festgesetzt.