Gestützt auf die Akten und die eingereichten Kostenlisten erachtet der Zivilappellationshof den von Rechtsanwalt Koller für das zweitinstanzliche Verfahren geltend gemachten Zeitaufwand von rund 155 Stunden angemessen, davon wurden rund 40 Stunden nach dem 30. Juni 2015 erbracht.