Für das erstinstanzliche Teilungs- und Herabsetzungsverfahren erachtet der Zivilappellationshof einen Zeitaufwand von 212 Std. 20 Min. als angemessen. Unter Berücksichtigung der Besprechungen mit den Klienten, der abgefassten Rechtsschrift sowie der üblichen Auslagen werden die als Parteikosten geschuldeten Anwaltskosten für das erstinstanzliche Verfahren somit auf CHF 181‘789.65, bestehend aus dem Honorar von CHF 48‘835.90, dem Zuschlag von 241.35% aufgrund des Streitwerts von CHF 117‘865.45, der Korrespondenz von CHF 700.00, den Auslagen, den Gebühren und der Wegentschädigung von CHF 1‘548.15, zuzüglich 7.6% Mehrwertsteuer von CHF 12‘840.15, festgesetzt.